Gewährleistung und Garantie
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist bei Verbraucherkäufen grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung. Zwingende gesetzliche Sonderregeln bleiben unberührt.
Bei einem Mangel können Sie nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung verlangen. Weitere gesetzliche Rechte, etwa Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, bleiben bestehen.
Keine zusätzliche Garantie zugesagt
Schneider Holding GmbH sagt hier keine zusätzliche kommerzielle Garantie zu. Eine etwaige Herstellergarantie besteht nur, wenn sie beim konkreten Produkt mit ihren Bedingungen ausdrücklich ausgewiesen wird. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.